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Kind krank, wer hat Anrecht zu Hause zu bleiben?

Veröffentlicht am 06.02.2018
Kind krank, wer hat Anrecht zu Hause zu bleiben?
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Wenn ein Kind verunfallt oder krank ist, darf gemäss Gesetz ein Elternteil bis zu drei Tage der Arbeit fernbleiben.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Regelung pro Kind bzw. pro Fall gilt, das heisst, jeder neue Unfall oder jede neue Erkrankung wie auch jedes Kind zählt einzeln. Gemäss dem Arbeitsgesetzt muss ein ärztliches Zeugnis vom ersten Tag an vorgelegt werden und die Regelung gilt für Kinder bis 15 Jahren. Es empfiehlt sich in jedem Fall mit dem Chef zu sprechen und eine bestmögliche Lösung für alle Parteien anzustreben.
Was aber, wenn das Kind länger als drei Tage krank ist und niemand im der Verwandtschaft oder im Freundeskreis kann auf das Kind aufpassen? Krippen und Tagesmütter weigern sich oft, kranke Kinder zu betreuen, zu gross ist die Ansteckungsgefahr. Das Schweizerische Rote Kreuz (http://www.redcross.ch) oder die Kinder-Spitex (http://www.kinderspitex-schweiz.ch) können in diesen Fällen oft während den normalen Arbeitszeiten und in speziellen Fällen auch am Abend und am Wochenende weiterhelfen.

Autor: Peder Kerber von KERBER COACHING