Geheimcodes im Arbeitszeugnis – Mythos oder Realität I südostschweizjobs.ch - suedostschweizjobs.ch
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Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Gibt es sie in der Schweiz wirklich?

Veröffentlicht am 28.07.2026 - Bildquelle: ChatGPT
Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Wie es in der Schweiz geregelt ist.

"Er war stets bemüht." "Sie zeigte Interesse an ihren Aufgaben." Solche Formulierungen gelten im deutschsprachigen Raum oft als angebliche Geheimcodes im Arbeitszeugnis. Doch wie sieht die Situation in der Schweiz aus? Dürfen Arbeitgeber überhaupt versteckte Botschaften oder negative Codes verwenden?

Die kurze Antwort lautet: Nein – zumindest nicht im rechtlichen Sinn. Dennoch gibt es Formulierungen, die Personalverantwortliche unterschiedlich interpretieren können. Wer sein Arbeitszeugnis richtig versteht und gegebenenfalls korrigieren lässt, verbessert seine Chancen bei zukünftigen Bewerbungen erheblich.

Wie sieht es aus mit Geheimcodes in Arbeitszeugnissen in der Schweiz?

Das Thema Geheimcodes beschäftigt Bewerbende seit Jahrzehnten. Im Internet kursieren unzählige Listen mit angeblichen Übersetzungen wie:

  • "war stets bemüht" = ungenügende Leistung
  • "zeigte Verständnis" = fachlich schwach
  • "war gesellig" = trank Alkohol
  • "war pünktlich" = hatte sonst keine Stärken

Viele dieser Listen stammen ursprünglich aus Deutschland und werden häufig ungeprüft übernommen.

Für die Schweiz gilt jedoch eine andere Ausgangslage.

Das Schweizer Arbeitsrecht verlangt, dass ein Arbeitszeugnis:

  • wahrheitsgetreu ist,
  • wohlwollend formuliert wird,
  • das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert und
  • keine versteckten oder verschlüsselten Aussagen enthält.

Ein Arbeitgeber darf deshalb keine geheimen Codes verwenden, die nur Eingeweihte verstehen.

Warum trotzdem über "Codes" gesprochen wird

Obwohl echte Geheimcodes unzulässig sind, achten erfahrene Recruiter auf die Gesamtsprache eines Zeugnisses. Dabei geht es weniger um einzelne Wörter als vielmehr um:

  • Was wird erwähnt?
  • Was fehlt?
  • Wie detailliert sind Leistungen beschrieben?
  • Welche Reihenfolge wird gewählt?
  • Wie positiv wirkt die Gesamtbeurteilung?

Ein Zeugnis wird immer im Gesamtkontext gelesen.

Formulierungen, die Fragen aufwerfen können

Einige Aussagen gelten zwar nicht als Geheimcodes, können aber Interpretationsspielraum lassen.

"Er war bemüht."

Diese Formulierung klingt zunächst positiv. In der Praxis entsteht jedoch häufig der Eindruck: "Er hat sich Mühe gegeben, das gewünschte Resultat aber nicht erreicht."

Deutlich stärker wäre beispielsweise:

  • "Er erledigte seine Aufgaben jederzeit erfolgreich."
  • "Er erfüllte die Erwartungen stets sehr gut."

"Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben."

Hier fehlt eine Bewertung der Qualität. Besser wäre:

  • "...stets zuverlässig und selbstständig."
  • "...jederzeit effizient und mit hoher Qualität."

"Er war freundlich."

Freundlichkeit allein sagt wenig über die Arbeitsleistung aus. Fehlen Aussagen zu:

  • Fachkompetenz
  • Leistungsbereitschaft
  • Belastbarkeit
  • Selbstständigkeit

können auffallen.

"Sie zeigte Interesse."

Interesse ist positiv. Arbeitgeber möchten jedoch wissen, ob daraus auch Ergebnisse entstanden sind.

Stärkere Aussagen wären beispielsweise:

  • "...arbeitete engagiert."
  • "...übernahm Verantwortung."
  • "...leistete einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg."

Nicht nur Wörter sind entscheidend

Recruiter betrachten Arbeitszeugnisse heute deutlich differenzierter als früher. Sie achten unter anderem auf:

1. Vollständigkeit

Ein gutes Zeugnis beschreibt:

  • Aufgaben
  • Verantwortungsbereich
  • Leistungen
  • Verhalten
  • Austrittsgrund (optional)
  • Dank und Zukunftswünsche

Fehlen ganze Bereiche, entstehen häufig Fragen.

2. Ausgewogenheit

Ein Zeugnis, das ausschliesslich Standardformulierungen enthält, wirkt oft wenig individuell. Je konkreter Leistungen beschrieben werden, desto glaubwürdiger erscheint das Dokument.

3. Schlussformel

In der Schweiz ist eine Schlussformel zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch wirkt ein positiver Abschluss oft überzeugender.

Beispielsweise: "Wir danken Frau Muster für ihren wertvollen Einsatz und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Fehlen Dank oder gute Wünsche vollständig, fragen sich manche Personalverantwortliche nach dem Grund – auch wenn dies allein noch keine negative Aussage bedeutet.

Welche Rechte haben Arbeitnehmende in der Schweiz?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Dieses muss:

  • vollständig sein,
  • korrekt sein,
  • wahrheitsgemäss sein,
  • wohlwollend formuliert werden.

Sind Aussagen falsch oder missverständlich, dürfen Sie eine Korrektur verlangen. Viele Unstimmigkeiten lassen sich bereits in einem sachlichen Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber klären.

Was tun, wenn das Zeugnis problematisch erscheint?

Gehen Sie strukturiert vor.

Vergleichen

Lesen Sie Ihr Zeugnis sorgfältig.

Fragen Sie sich:

  • Sind alle wichtigen Aufgaben erwähnt?
  • Werden Leistungen konkret beschrieben?
  • Ist das Verhalten vollständig beurteilt?

Zweitmeinung einholen

Lassen Sie das Zeugnis von einer erfahrenen HR-Fachperson oder einem Bewerbungscoach prüfen. Oft fallen neutralen Dritten Formulierungen auf, die man selbst übersieht.

Gespräch suchen

Sprechen Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber freundlich auf mögliche Anpassungen an. Viele Unternehmen sind bereit, Formulierungen zu präzisieren oder Missverständnisse auszuräumen.

Im Zweifel rechtlich prüfen lassen

Falls sich ein Arbeitgeber weigert, offensichtlich falsche Aussagen zu korrigieren, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Wie wichtig ist das Arbeitszeugnis heute noch?

Obwohl Lebenslauf, Bewerbungsgespräch und Referenzen heute oft stärker gewichtet werden als früher, spielt das Arbeitszeugnis in der Schweiz weiterhin eine wichtige Rolle.

Es vermittelt Personalverantwortlichen einen ersten Eindruck über:

  • Leistung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zusammenarbeit
  • Entwicklung
  • berufliche Stationen

Ein klar formuliertes, positives Zeugnis stärkt deshalb Ihre Bewerbung.

Häufige Irrtümer über Geheimcodes

Mythos: Jedes einzelne Wort hat eine feste Bedeutung.

Falsch. Entscheidend ist immer der Gesamteindruck.

Mythos: Fehlender Dank bedeutet automatisch eine Kündigung im Streit.

Nicht zwingend. Manche Unternehmen verwenden standardisierte Vorlagen.

Mythos: Schweizer Arbeitszeugnisse enthalten viele versteckte Botschaften.

Eher nein. Das Schweizer Recht verbietet verschlüsselte oder geheime Aussagen.

Mythos: Recruiter kennen alle angeblichen Zeugniscodes.

Auch das stimmt nicht. Moderne Recruiter betrachten Zeugnisse ganzheitlich und verlassen sich nicht auf Listen aus dem Internet.

Fazit

Der Mythos der geheimen Codes hält sich hartnäckig – insbesondere durch zahlreiche Beispiele aus Deutschland. In der Schweiz sind versteckte oder verschlüsselte Negativbotschaften jedoch rechtlich unzulässig. Trotzdem lohnt es sich, das eigene Arbeitszeugnis kritisch zu prüfen. Nicht einzelne Wörter entscheiden über den Eindruck, sondern die Gesamtaussage, die Vollständigkeit und die konkrete Beschreibung Ihrer Leistungen.

Wer ein ausgewogenes, ehrliches und professionell formuliertes Arbeitszeugnis besitzt, schafft Vertrauen bei zukünftigen Arbeitgebern und erhöht seine Chancen im Bewerbungsprozess.

FAQ

Sind Geheimcodes im Schweizer Arbeitszeugnis erlaubt?

Nein. Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgetreu, wohlwollend und frei von versteckten oder verschlüsselten Aussagen sein.

Ist "stets bemüht" auch in der Schweiz negativ?

Die Formulierung kann einen negativen Eindruck hinterlassen, weil sie den Einsatz betont, nicht aber den Erfolg. Sie gilt jedoch nicht als offizieller Geheimcode.

Kann ich Änderungen an meinem Arbeitszeugnis verlangen?

Ja. Enthält das Zeugnis sachliche Fehler, missverständliche Formulierungen oder entspricht es nicht den rechtlichen Anforderungen, können Sie eine Berichtigung verlangen.

Werden Arbeitszeugnisse aufgrund der wohlwollenden Thematik in der Schweiz noch ernst genommen?

Ja. Viele Arbeitgeber berücksichtigen Arbeitszeugnisse weiterhin als wichtigen Bestandteil einer Bewerbung – insbesondere in Kombination mit Lebenslauf, Referenzen und Bewerbungsgespräch.