Die Probezeit ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine spannende, aber auch herausfordernde Phase. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Probezeit in der Schweiz, welche Rechte und Pflichten gelten und mit welchen Do's und Don'ts Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Festanstellung deutlich erhöhen.
Die Probezeit ist die erste Phase eines neuen Arbeitsverhältnisses. Sie dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer dazu, festzustellen, ob die Zusammenarbeit den gegenseitigen Erwartungen entspricht.
Während dieser Zeit lernen Mitarbeitende:
kennen.
Gleichzeitig beurteilt das Unternehmen unter anderem:
Die Probezeit ist deshalb keine einseitige Prüfung des Mitarbeitenden – auch Arbeitnehmer dürfen beurteilen, ob die Stelle wirklich ihren Vorstellungen entspricht.
Gemäss Schweizer Obligationenrecht gilt grundsätzlich:
In der Praxis vereinbaren viele Unternehmen eine Probezeit von drei Monaten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt automatisch die gesetzliche Dauer von einem Monat.
Grundsätzlich endet die Probezeit nach der vereinbarten Dauer.
Eine Verlängerung ist nur in besonderen Situationen möglich, beispielsweise wenn die Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst unterbrochen wird. In solchen Fällen kann sich die Probezeit um die entsprechenden Ausfalltage verlängern.
Eine beliebige Verlängerung ist hingegen nicht zulässig.
Ein wesentliches Merkmal der Probezeit ist die verkürzte Kündigungsfrist.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gilt:
Die verkürzte Kündigungsfrist soll beiden Seiten ermöglichen, sich rasch wieder zu trennen, wenn die Zusammenarbeit nicht den Erwartungen entspricht.
Grundsätzlich nein.
In der Schweiz besteht keine generelle Pflicht, eine Kündigung während der Probezeit zu begründen. Auf Wunsch kann jedoch eine Begründung verlangt werden.
Eine Kündigung darf allerdings niemals missbräuchlich oder diskriminierend erfolgen.
Viele neue Mitarbeitende konzentrieren sich ausschliesslich auf ihre fachliche Leistung.
Dabei achten Vorgesetzte häufig mindestens ebenso stark auf das Verhalten im Arbeitsalltag.
Besonders positiv bewertet werden:
Fehler sind während der Einarbeitung völlig normal. Entscheidend ist vielmehr, wie man damit umgeht.
Pünktlichkeit gehört zu den einfachsten Möglichkeiten, einen positiven ersten Eindruck zu hinterlassen.
Wer regelmässig einige Minuten früher erscheint, signalisiert Verlässlichkeit und Professionalität.
Niemand erwartet, dass neue Mitarbeitende bereits alles wissen. Wer Fragen stellt, zeigt Interesse und möchte Fehler vermeiden.
Gerade zu Beginn gilt: Lieber einmal mehr nachfragen als falsche Annahmen treffen.
Viele Informationen werden während der Einarbeitung vermittelt. Aktives Zuhören, Notizen machen und Informationen umsetzen wirken sehr professionell.
Sobald die ersten Aufgaben erledigt sind, lohnt sich die Frage:
"Kann ich noch etwas übernehmen?"
Eigeninitiative wird von den meisten Arbeitgebern sehr geschätzt.
Warten Sie nicht auf das offizielle Probezeitgespräch.
Fragen Sie beispielsweise:
Dadurch können Unsicherheiten frühzeitig geklärt werden.
Fehler passieren jedem. Vertuschungsversuche wirken jedoch deutlich negativer als ein ehrlicher Umgang damit.
Arbeitgeber schätzen Mitarbeitende, die Verantwortung übernehmen.
Ein gutes Arbeitsklima entsteht nicht von allein. Nehmen Sie an gemeinsamen Pausen teil, zeigen Sie Interesse an Ihren Kolleginnen und Kollegen und unterstützen Sie das Team.
Die ersten Wochen sind oft anstrengend. Wer trotzdem freundlich und motiviert bleibt, wird langfristig positiv wahrgenommen.
Wiederholte Unpünktlichkeit fällt sehr schnell auf. Gerade in der Probezeit hinterlässt dies einen schlechten Eindruck.
Neue Mitarbeitende bringen wertvolle Erfahrungen mit. Dennoch sollte zunächst verstanden werden, weshalb bestehende Prozesse so funktionieren, wie sie funktionieren.
Feedback dient dazu, sich schneller einzuarbeiten. Eine offene Haltung wirkt deutlich professioneller als Rechtfertigungen.
Verbesserungsvorschläge sind willkommen. In den ersten Wochen empfiehlt es sich jedoch, zunächst die internen Abläufe vollständig kennenzulernen.
Negative Gespräche verbreiten sich schneller als viele glauben. Gerade während der Probezeit sollte man sich bewusst aus Gerüchten und Konflikten heraushalten.
Ein häufiger Blick aufs Handy vermittelt schnell den Eindruck mangelnder Konzentration. Während der Arbeitszeit sollte das Smartphone möglichst nur dann genutzt werden, wenn es beruflich erforderlich ist oder Pausen dafür vorgesehen sind.
Selbst wenn man über grosse Berufserfahrung verfügt: Bescheidenheit und Lernbereitschaft werden fast immer positiver wahrgenommen.
Viele Unternehmen führen gegen Ende der Probezeit ein offizielles Gespräch.
Dabei werden häufig folgende Themen besprochen:
Bereiten Sie sich darauf vor. Überlegen Sie sich:
Ein gut vorbereitetes Gespräch zeigt Professionalität und Eigenverantwortung.
Nicht jede Anstellung entwickelt sich wie erhofft.
Falls Sie feststellen, dass die Tätigkeit oder das Unternehmen nicht Ihren Erwartungen entspricht, ist eine offene Kommunikation meist der beste Weg.
Die Probezeit dient ausdrücklich beiden Seiten dazu, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit langfristig sinnvoll ist. Eine frühzeitige und respektvolle Entscheidung ist oft besser als eine unzufriedene Zusammenarbeit über längere Zeit.
Die Probezeit ist weit mehr als eine formale Frist. Sie legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, Erwartungen abzugleichen und Vertrauen aufzubauen.
Wer pünktlich ist, Interesse zeigt, Fragen stellt, konstruktiv mit Feedback umgeht und sich aktiv ins Team einbringt, schafft beste Voraussetzungen für eine langfristige Anstellung. Gleichzeitig lohnt es sich, auch das Unternehmen kritisch zu beobachten: Stimmen Aufgaben, Unternehmenskultur und Entwicklungsmöglichkeiten mit den eigenen Vorstellungen überein, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass aus dem neuen Job eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit entsteht.
Ohne besondere Vereinbarung beträgt die gesetzliche Probezeit einen Monat. Im Arbeitsvertrag kann sie auf maximal drei Monate verlängert werden.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist sieben Kalendertage, sofern keine andere vertragliche Regelung vereinbart wurde.
Ja. Die Probezeit gilt für beide Vertragsparteien. Auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.
Neben der fachlichen Leistung zählen insbesondere Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und ein professioneller Umgang mit Feedback.
Nein. Fehler gehören zur Einarbeitung dazu. Entscheidend ist, offen damit umzugehen, daraus zu lernen und Verbesserungen umzusetzen.