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Kann mir ein Arbeitgeber mündlich kündigen?

Veröffentlicht am 23.09.2016
Arbeitsrecht - Kann mir ein Arbeitgeber mündlich kündigen - Ratgeber auf suedostschweizjobs.ch 1
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, kann eine Kündigung mündlich erfolgen.  
Aus Beweisgründen künden Arbeitgeber in der Regel jedoch schriftlich und per Einschreiben. Wenn Sie die Kündigung persönlich erhalten, ist es für den Arbeitgeber ratsam sich den Erhalt bestätigen zu lassen. Die Kündigungsfrist muss auch bei einer mündlichen Kündigung eingehalten werden.

Autor: Peder Kerber von KERBER COACHING