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Darf mir der Arbeitgeber Facebook am Arbeitsplatz sperren?

Veröffentlicht am 13.04.2016
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Ja, grundsätzlich darf der Arbeitgeber Facebook wie auch den kompletten Internetzugang sperren.
Ihr Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht und darf Ihnen vorschreiben, welche Aufgaben Sie während Ihrer Arbeitszeit zu erledigen haben und wie Sie die Ihnen überlassenen Arbeitsmittel nutzen dürfen. Dies beinhaltet auch, dass er gewisse Seiten und den Internetzugang einschränken oder ganz sperren darf. Jedoch ist das Gesetz der Meinung, dass ohne anderslautendes Betriebsreglement des Arbeitgebers, Sie private Telefongespräche während der Arbeit führen dürfen, wenn Sie dies im vernünftigen Masse tun. Wird in Ihrem Unternehmen die private Internetnutzung nicht geregelt, dürfen Sie davon ausgehen, dass beim Surfen und privaten Mailen die gleichen Regeln gelten wie beim privaten Telefonieren. Doch in erster Linie werden Sie vom Arbeitgeber für Ihre gewinnbringende Arbeit bezahlt und nicht um privat im Facebook zu surfen.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING