Wer zahlt wenn ich mein Geschäftsfahrzeug auf dem Weg zum Kunden beschädige? - suedostschweizjobs.ch
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Wer zahlt wenn ich mein Geschäftsfahrzeug auf dem Weg zum Kunden beschädige?

Veröffentlicht am 31.03.2016
Geschäftsfahrzeug auf dem Weg zum Kunden wird beschädig - suedostschweizjobs.ch 1
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Die Kosten sind über die Versicherung des Arbeitgeber gedeckt und müssen nicht vom Unfallverursacher übernommen werden.
Kann dem Verursacher jedoch Fahrlässigkeit oder sogar Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden, kann der Arbeitgeber eine Schadenersatzforderung geltend machen. Die Privathaftpflichtversicherung des Arbeitnehmers kommt in keinem Fall für den entstandenen Schaden auf, auch nicht wenn das Fahrzeug privat benutzt wurde. Erlaubt der Arbeitnehmer dem Mitarbeiter die Benutzung des Fahrzeugs auch in der Freizeit für private Fahrten, sollte dieser eine Vollkaskoversicherung abschliessen.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING