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Ist eine 6-monatige Probezeit rechtsgültig?

Veröffentlicht am 22.07.2015
Ist eine 6-monatige Probezeit rechtsgültig
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Im Gesetz gilt der erste Monat an der neuen Anstellung als Probezeit.
Diese kann mit einem schriftlichen Vertrag bis auf drei Monate verlängert werden. Abmachungen über eine längere Probezeit sind ungültig. Somit ist eine 6-monatige Probezeit nichtig und nicht rechtsgültig. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwilligen übernommenen gesetzlichen Pflicht (zum Beispiel Armeedienst), arbeitsunfähig wird, kann die Probezeit, gemäss Art. 335b OR, um die Dauer der Abwesenheit verlängert werden.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING