Darf der Arbeitgeber mein Facebook-Profil anschauen? - suedostschweizjobs.ch
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Darf der Arbeitgeber mein Facebook-Profil anschauen?

Veröffentlicht am 21.04.2015
Darf der Arbeitgeber mein Facebook-Profil anschauen? - suedostschweizjobs.ch
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Solange Sie Ihren Facebook-Account nicht schützen, kann dieser von allen Internetnutzern gesucht und angeschaut werden. Es ist wichtig, dass Sie private Bilder und Einträge so schützen, dass diese nur von Freunden gesehen werden können.
In der heutigen Zeit werden Sie von Ihrem Arbeitgeber sehr oft „geprüft“, bevor dieser Sie zum Gespräch einlädt. Am besten überprüfen Sie mit Hilfe der Suchmaschine Google.ch, was alles zum Vorschein kommt, wenn Sie Ihren Namen eingeben. Löschen Sie Bilder und Kommentare, welche Sie bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber von einer negativen Seite zeigen. Nicht nur Jugendliche müssen sich Gedanken über Ihren Socialmedia-Auftritt machen, vielfach stolpern auch ältere Bewerber über die „Facebook-Falle“.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING