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KI-Wasserzeichen in Bewerbungen: Können Arbeitgeber künftig erkennen, ob ein Bewerbungsschreiben mit KI erstellt wurde?

Veröffentlicht am 03.11.2026 - Bildquelle: ChatGPT
KI Wasserzeichen in Bewerbungen

Künstliche Intelligenz verändert die Art, wie Bewerbungen geschrieben werden. Mit ChatGPT und anderen KI-Tools lassen sich Bewerbungsschreiben, Lebensläufe und Motivationsschreiben in wenigen Minuten erstellen oder optimieren. Doch künftig könnte es eine technische Möglichkeit geben, solche Texte auch nachträglich als KI-generiert zu erkennen: unsichtbare digitale Wasserzeichen.

Was steckt hinter diesen KI-Wasserzeichen? Ab wann werden sie eingesetzt? Und können Schweizer Arbeitgeber damit tatsächlich herausfinden, ob Bewerbungsunterlagen mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden?

Was sind KI-Wasserzeichen in Texten?

Ein KI-Wasserzeichen ist eine unsichtbare technische Kennzeichnung, die direkt in einen von einer künstlichen Intelligenz erzeugten Text eingebettet wird. Anders als ein sichtbarer Hinweis wie «Mit KI erstellt» ist ein solches Wasserzeichen für Leserinnen und Leser nicht erkennbar.

Es handelt sich auch nicht um versteckte Sonderzeichen, zusätzliche Leerzeichen oder auffällige Formatierungen. Stattdessen wird die Kennzeichnung über die statistische Auswahl von Wörtern und Wortbestandteilen in den Text integriert.

Vereinfacht erklärt: Ein KI-Sprachmodell hat bei der Formulierung eines Satzes verschiedene Möglichkeiten, welches Wort als Nächstes verwendet wird. Ein Wasserzeichen-System beeinflusst diese Auswahl nach einem bestimmten, technisch festgelegten Muster. Über einen längeren Text entsteht dadurch eine statistische Signatur, die eine spezielle Erkennungssoftware überprüfen kann.

Damit lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen feststellen, ob ein Text von einem bestimmten KI-System erzeugt wurde.

Ab wann werden KI-Wasserzeichen eingesetzt?

Die Entwicklung solcher Technologien läuft bereits seit einiger Zeit. Google hat beispielsweise mit SynthID eine Technologie für unsichtbare Wasserzeichen entwickelt. Diese wurde zunächst vor allem für KI-generierte Bilder und Audioinhalte eingesetzt. Auch OpenAI hat inzwischen eine eigene Technologie zur Kennzeichnung von Texten vorgestellt.

Besonders relevant ist die Entwicklung durch die europäische KI-Verordnung, den sogenannten EU AI Act. Dieser sieht unter anderem vor, dass Anbieter von KI-Systemen bestimmte KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen müssen.

Die entsprechenden Transparenzpflichten gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Für bestimmte KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist für die Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026.

Allerdings ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte nach Artikel 50 der EU-Verordnung betrifft insbesondere Texte, die dazu bestimmt sind, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Sie ist keine pauschale Vorschrift, wonach sämtliche privaten Texte, E-Mails oder Bewerbungen mit einem Wasserzeichen versehen werden müssen.

Was gilt für KI-Wasserzeichen in der Schweiz?

Für Schweizer Bewerberinnen und Bewerber ist die rechtliche Ausgangslage eine andere als für Personen in der EU.

Die Schweiz verfügt derzeit noch über keine umfassende, eigenständige KI-Gesetzgebung, die mit dem EU AI Act vergleichbar wäre. Der Bundesrat arbeitet jedoch an einer entsprechenden Regulierung. Hintergrund ist unter anderem die geplante Umsetzung der KI-Konvention des Europarats.

Gemäss dem aktuellen Zeitplan soll im Frühjahr 2027 eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gehen. Dabei stehen insbesondere Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und die Aufsicht über KI-Anwendungen im Vordergrund.

Für Schweizer Unternehmen gelten allerdings bereits heute die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz. Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme oder entsprechende Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten oder deren Ergebnisse innerhalb der EU verwendet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen zudem unter den EU AI Act fallen.

Für Bewerbungen bedeutet das: Die europäischen Kennzeichnungspflichten gelten nicht automatisch für sämtliche Bewerbungen in der Schweiz. Auch ist derzeit keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung bekannt, wonach Schweizer Arbeitgeber KI-Wasserzeichen in Bewerbungsunterlagen überprüfen müssen.

Trotzdem wird die Entwicklung für den Schweizer Arbeitsmarkt relevant. Schweizer Unternehmen können beispielsweise Bewerbungen von Personen erhalten, die KI-Tools innerhalb der EU genutzt haben. Zudem können Anbieter wie OpenAI ihre Kennzeichnungstechnologien künftig auch ausserhalb der EU ausweiten.

Wie können Arbeitgeber KI-Wasserzeichen in Bewerbungen erkennen?

Grundsätzlich funktioniert die Erkennung über eine spezielle Prüfsoftware. Diese analysiert den Text auf das statistische Muster, das ein bestimmtes KI-System bei der Erstellung hinterlassen hat.

Bei OpenAI ist der Zugang zum Text-Wasserzeichen-Detektor zunächst auf ausgewählte Forschungseinrichtungen und spezialisierte Organisationen beschränkt. Schweizer Arbeitgeber können also nicht einfach ein Bewerbungsschreiben bei OpenAI hochladen und eine allgemein verfügbare, verlässliche Auskunft über dessen Herkunft erhalten.

Lassen sich KI-Wasserzeichen durch Überarbeiten eines Textes entfernen?

Ein entscheidender Punkt ist die Widerstandsfähigkeit der Wasserzeichen. Schliesslich werden Bewerberinnen und Bewerber ihre KI-generierten Texte häufig noch überarbeiten, persönliche Angaben ergänzen oder einzelne Formulierungen verändern.

KI-Wasserzeichen sind darauf ausgelegt, gewisse kleinere Veränderungen zu überstehen. Eine umfassende Überarbeitung kann das Erkennungssignal jedoch deutlich abschwächen oder vollständig unkenntlich machen.

Auch Übersetzungen, umfangreiche Umformulierungen oder die Kombination verschiedener Textpassagen können dazu führen, dass ein Wasserzeichen nicht mehr zuverlässig erkannt wird.

Das bedeutet: Je stärker ein KI-generierter Text persönlich überarbeitet, umformuliert oder neu aufgebaut wird, desto schwieriger kann es werden, ein vorhandenes Wasserzeichen nachzuweisen.

Umgekehrt bedeutet das Fehlen eines erkennbaren Wasserzeichens nicht, dass ein Text ohne KI entstanden ist.

Bedeutet ein erkanntes Wasserzeichen, dass die gesamte Bewerbung von einer KI stammt?

Nein. Das ist eine der wichtigsten Einschränkungen dieser Technologie.

Ein erkanntes Wasserzeichen bedeutet zunächst nur, dass ein bestimmtes KI-System wahrscheinlich an der Erstellung des Textes beteiligt war. Es lässt sich daraus nicht ableiten, wie gross der Anteil der KI tatsächlich war.

Auch OpenAI weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Wasserzeichen weder die Urheberschaft noch die Identität der Person hinter einem Text nachweist. Es lässt sich damit also nicht feststellen, wer einen Text geschrieben hat oder welchen Anteil eine bestimmte Person daran hatte.

Sollten Bewerberinnen und Bewerber auf KI bei Bewerbungen verzichten?

Nein. Künstliche Intelligenz kann ein nützliches Hilfsmittel bei der Stellensuche sein. Sie kann dabei helfen, eigene Stärken besser herauszuarbeiten, ein Bewerbungsschreiben sprachlich zu verbessern oder den Lebenslauf auf eine bestimmte Stelle auszurichten.

Wichtig ist jedoch, KI als Unterstützung und nicht als Ersatz für die eigene Persönlichkeit zu verstehen.

Letztlich zählt nicht, ob bei der Erstellung einer Bewerbung KI zum Einsatz gekommen ist, sondern ob die Unterlagen authentisch, glaubwürdig und aussagekräftig sind.

Häufige Fragen zu KI-Wasserzeichen in Bewerbungen

Kann ein Schweizer Arbeitgeber erkennen, ob ich ChatGPT für mein Bewerbungsschreiben verwendet habe?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wenn ChatGPT einen Text mit einem erkennbaren Wasserzeichen erstellt hat und dieses erhalten geblieben ist, kann eine entsprechende Prüfsoftware die Beteiligung eines unterstützten KI-Systems feststellen. Der Zugang zu solchen Prüfwerkzeugen ist derzeit allerdings eingeschränkt.

Werden künftig alle KI-generierten Bewerbungsschreiben mit einem Wasserzeichen versehen?

Nein. Die Kennzeichnung hängt vom jeweiligen KI-Anbieter, dem verwendeten Modell und den geltenden gesetzlichen Anforderungen ab. Nicht alle KI-Tools kennzeichnen ihre Texte. Auch die europäischen Kennzeichnungspflichten betreffen nicht pauschal sämtliche privaten Texte und Bewerbungen.

Kann ich ein KI-Wasserzeichen in einem Bewerbungsschreiben sehen?

Nein. Ein digitales Text-Wasserzeichen ist unsichtbar. Es wird über die statistische Auswahl von Wörtern und Wortbestandteilen in den Text integriert und kann nur mit einer geeigneten Prüftechnologie erkannt werden.

Kann ein Arbeitgeber feststellen, ob ich die gesamte Bewerbung oder nur einzelne Passagen mit KI erstellt habe?

Nein. Ein Wasserzeichen kann auf die Beteiligung eines bestimmten KI-Systems hinweisen. Es zeigt aber nicht, wie viel des Textes tatsächlich von der KI stammt oder welchen Anteil der Bewerber selbst beigetragen hat.

Gilt der EU AI Act auch für Bewerbungen in der Schweiz?

Nicht automatisch. Die EU-KI-Verordnung gilt grundsätzlich im europäischen Rechtsraum. Schweizer Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls betroffen sein, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse dort verwendet werden. Für Schweizer Bewerbungen gibt es derzeit keine allgemeine Kennzeichnungspflicht aufgrund des EU AI Act.

Ist die Verwendung von KI bei Bewerbungen problematisch?

Nein. KI darf grundsätzlich als Hilfsmittel bei der Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Angaben korrekt sind und die Bewerbung die eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen authentisch wiedergibt.

Quellen: