Muss man mir meine Unterlagen auch ohne Aufforderung nach einer Absage zurück senden? - suedostschweizjobs.ch
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Muss man mir meine Unterlagen auch ohne Aufforderung nach einer Absage zurück senden?

Veröffentlicht am 14.07.2016
Müssen Bewerbungsunterlagen nach einer Absage zurück gesendet werden - Mehr Infos und Tipps aus suedostschweizjobs.ch 1
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Die Bewerbungsunterlagen sind persönliches Eigentum und müssen vom Unternehmen zurückgesendet werden.
Der Bewerber hat einen rechtlichen Anspruch auf die kostenfreie Rücksendung der persönlichen Bewerbungsunterlagen, bis auf das Motivationsschreiben, dieses darf das Unternehmen behalten. Ausgenommen von der Rücksendepflicht sind Spontan-/Blindbewerbungen und wenn im Stellenbeschrieb darauf hingewiesen wird, dass die Unterlagen nicht retourniert werden.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING