Werden mir die Fahrspesen für das Vorstellungsgespräch vergütet?
Veröffentlicht am 07.10.2015
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Bis vor 10 Jahren gingen Rechtsexperten davon aus, dass durch die Einladung zum Vorstellungsgespräch ein Auftragsverhältnis zwischen dem potenziellen Arbeitgeber und dem Bewerber entsteht, das gemäss OR (Art. 402 Abs. 1) die einladende Firma verpflichtet allfällige Spesen oder Kostenaufwand zu übernehmen.
Basierend auf dem Bundesgerichtsentscheid von 2005 ist dies anders. Dieser geht davon aus, dass ein Vorstellungsgespräch ein vorvertragliches Verhältnis ist, in dem beide Parteien ein Interesse verfolgen und somit die Risiken selber tragen müssen. Daher müssen Sie vorgängig abklären, ob allfällige Fahrspesen oder bei einer längeren Anfahrt die Übernachtungskosten übernommen werden. Dies sollten Sie aber nur bei einem langen Anfahrtsweg in Betracht ziehen oder falls Sie die Kosten nicht selber übernehmen können, da sich eine solche Anfrage meisten nicht positiv auf den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozess auswirkt. Bei einem grösseren Betrag ist das Unternehmen vielfach bereit einen Teil oder die ganzen Kosten zu übernehmen und zeigt Verständnis für die Anfrage. Es gibt auch Unternehmungen die von sich aus die Kosten oder einen Teil der Kosten übernehmen. Eine spezielle Lösung besteht bei Stellensuchenden die beim RAV gemeldet sind. Dort können Spesen vielfach nach Rücksprache zurückerstattet werden, fragen Sie auf jeden Fall Ihren Berater.
Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING