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Wird ein Probetag vergütet?

Veröffentlicht am 20.04.2016
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Wird ein Probetag klar als „Schnuppertag“ deklariert, geht es weniger um Ihre Arbeitsleistung als darum, den Arbeitsplatz und das Team kennen zu lernen.
In solchen Fällen ist einen Vergütung unüblich. Oft bezahlt das Unternehmen dem Bewerber einen Aufwandersatz für eventuelle Fahrt- und Verpflegungskosten. Anders ist es, wenn Sie am Probetag einen vollen Arbeitseinsatz selbständig ausführen, zum Beispiel, wenn Sie in der Gastronomie eine Servicestation übernehmen und diese selbständig bewirten. Wer vollwertige Arbeit leistet, darf also einen Lohn beanspruchen, ausser es wurde vorgängig, am besten schriftlich vereinbart, dass kein Lohn bezahlt werde. Einen Grund, sich keinen Lohn bezahlen zu lassen, haben Kandidaten, die arbeitslos gemeldet sind und vom RAV Entgelt beziehen. Sie haben keinen Anspruch auf zwei Einkommen. Ähnlich steht es um Leute, die noch eine Stelle haben, und dort einen Ferientag für das Probearbeiten beziehen. Auch sie dürften für den Schnuppertag keinen Lohn entgegennehmen. Denn es ist verboten, während der Ferien einer bezahlten Arbeit nachzugehen.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING