Wie kann ich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?
Veröffentlicht am 17.02.2016
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgemäss verfasst sein und darf den Arbeitnehmer nicht in ein schlechtes Licht stellen. Es darf keine negativen Aussagen beinhalten.
Sollten Sie ein „schlechtes“ Arbeitszeugnis erhalten, ist es empfehlenswert, dass Sie zuerst mit Ihrem ehemaligen Vorgesetzten das Gespräch suchen um dieses zu klären. Vielfach findet sich eine Lösung, welche für Sie wie auch für Ihren ehemaligen Chef vertretbar ist. So können Sie sich den Weg zum Arbeitsgericht sparen. Falls dies nicht klappt, ist der nächste Schritt das Arbeitsgericht. Wird dort dem Arbeitgeber nachgewiesen, dass er wissentlich ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, hat er mit Sanktionen zu rechnen, was die meisten Unternehmer vermeiden möchten.
Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING