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Gebe ich meine Lohnvorstellung im Bewerbungsschreiben bekannt?

Veröffentlicht am 10.12.2015
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Da die Lohnvorstellung je nach Branche und Firma, Arbeitsbedingungen, Lohnnebenleistungen wie Sozialleistungen, Vergünstigungen, Geschäftsfahrzeug, Ferien usw. sehr stark variieren, empfiehlt es sich, die Lohnvorstellung nicht schon im Bewerbungsschreiben oder im Lebenslauf bekannt zu geben.
Die Bekanntgabe des Lohnes kann zu Missverständnissen führen und allenfalls verkaufen sie sich für die beworbene Stelle über oder unter Wert. In einigen Stelleninseraten liest man, dass die Lohnvorstellung angegeben werden soll. Hier empfehle ich, einen Lohnrahmen von … bis … anzugeben und zu erwähnen, dass der Lohn verhandelbar ist und Sie sich gerne über das Gesamtpaket (Stelle, Arbeitgeber, Lohn, Lohnnebenleistungen und Benefits des Unternehmen, in einem persönlichen Gespräch, informieren lassen. Wichtig ist, dass Sie den Lohn, den Sie bekommen möchten, im Vorstellungsgespräch nennen und auch argumentieren können, warum sie diesen Lohn als fair und marktüblich für ihre Qualifikation erachten.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING