Muss ich meinen Chef fragen ob ich einen Nebenjob annehmen darf? - suedostschweizjobs.ch
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Muss ich meinen Chef fragen ob ich einen Nebenjob annehmen darf?

Veröffentlicht am 23.09.2015
Muss ich meinen Chef fragen ob ich einen Nebenjob annehmen darf - südostschweizjobs.ch
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Der Nebenjob ist im Gesetzt nicht explizit geregelt. Grundsätzlich dürfen Sie einen Nebenjob unter bestimmten Voraussetzungen annehmen. Sie müssen dem Hauptarbeitgeber nur während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen, es besteht in einem Arbeitsverhältnis die Treuepflicht.
Dieses ist im Gesetz klar geregelt und erläutert. So sind Sie verpflichtet, dass Sie sich während der Arbeits- und der Freizeit so verhalten, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nicht schaden. Sie dürfen auf keinen Fall Ihren Hauptarbeitgeber mit einer Nebentätigkeit konkurrenzieren. Sie dürfen zum Beispiel als Angestellter Automechaniker in der Freizeit nicht bei einem Kollegen in seiner Garage aushelfen. Ebenfalls dürfen Sie in Ihrer Freizeit keine Kunden abwerben oder diese aktiv mit Ihrer Nebenerwerbstätigkeit angehen. Wer dies trotzdem tut, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Zu Ihrer Treuepflicht gehört zum Beispiel das pünktliche und angemessene Erscheinen am Arbeitsplatz. Sie dürfen zum Beispiel nicht die ganze Nacht als Barmitarbeiter arbeiten und am Morgen müde zur Arbeit erscheinen. Zudem sind Sie verpflichtet, auch bei einem Nebenjob, sich an die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgende Stunden zu halten, diese muss Ihnen auch der Arbeitgeber gewähren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten ist Sache des Arbeitgebers. Daher sollte Ihr Chef über allfällige Nebentätigkeiten Bescheid wissen. Verbieten darf Ihnen Ihr Arbeitgeber grundsätzlich den zusätzlichen Verdienst nicht, solange dieser seine eigenen Interessen nicht tangieren. Nicht erlaubt sind bezahlte Nebentätigkeiten während den gesetzlichen Ferien, da diese zur Erholung gedacht sind. Gehen Sie trotzdem einem Nebenerwerb nach, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber den Ferienlohn streichen. Gut zu wissen, Sie müssen Ihren Nebenverdienst bei den Steuern angeben.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING