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Im Alltag ist der HIV-Status unwichtig

Veröffentlicht am 06.12.2013
HIV-Infektion darf verschwiegen werden - suedostschweizjobs.ch
Eine HIV-Infektion gehört zu den schützenswerten Personendaten und darf bei Nachfrage verschwiegen werden. Der Umgang mit einer HIV-Diagnose hängt sehr davon ab, wie gross die Angst ist, abgelehnt zu werden. Nicht Test, sondern ein Klima von Akzeptanz fördern einen offenen Umgang.
Von Lisa Janisch*
 
HIV ist in der Schweiz kein Problem mehr, denken viele. In Präventionsgesprächen wird oft der Wunsch geäussert, HIV-positive Menschen sollen sich zu erkennen geben. Dann würde man die bekannten Hygieneregeln besonders gewissenhaft umsetzen oder könnte aus Angst den Kontakt vermeiden. Solches Verhalten grenzt aus. Sicherheit gewinnt man dadurch keine.
 
Chancen und Grenzen des HIV-Tests
Ein HIV-Test ermöglicht eine frühe Diagnose und damit eine rechtzeitige Behandlung. Der Test muss grundsätzlich freiwillig erfolgen. Es irritiert, dass für künftige Sanitätssoldaten neuerdings die HIV-Testpflicht gilt. Der HIV-Test spiegelt immer ein historisches Ergebnis. Er sagt aus, ob jemand vor maximal drei Monaten HIV-negativ war. So ist durchaus realistisch, dass jemand ein negatives Testresultat erhält, obschon diese Person das HI-Virus in sich trägt, dieses aber noch nicht nachweisbar war. Sich auf ein negatives Testresultat abzustützen, ohne zu wissen, ob in der Zwischenzeit Risiken bestanden, ist nicht aussagekräftig und ergibt eine Scheinsicherheit.
 
Professionalität gibt Sicherheit
Aus diesen Überlegungen macht es keinen Sinn, wenn ein Tattoo-Studio, eine Pflegeinstitution oder ein Zahnarzt nach dem HIV-Status einer Person fragen. Outet sich jemand als HIV-positiv, braucht es keine speziellen Massnahmen. Gibt jemand an, HIV-negativ zu sein, kann das stimmen oder auch nicht. Professionell arbeiten bedeutet sich und die Kundschaft vor Krankheitsrisiken zu schützen. Diese Fürsorgepflicht ist in professionellen Standards festgelegt. Der Umgang mit Blut und Verletzungen in der Medizin, in der Lebensmittel- oder Dienstleistungsbranche unddie Notfallmassnahmen sind darin geregelt. Beim Einhalten dieser Standards ist das Wissen über eine Infektion absolut unerheblich. Sicherheit gibt das professionelle Handeln. Diskriminierung von Menschen mit HIV ist verboten und wird bei Klage sanktioniert. Akzeptanz und Solidarität können jedoch nicht verordnet werden. Sie werden gelebt, jeden Tag in jeder Begegnung.
 
*  Lisa Janisch ist Geschäftsleiterin der Aids-Hilfe Graubünden.
 
Aids-Hilfe Graubünden
Die Aids-Hilfe Graubünden berät und unterstützt Menschen mit HIV. Die Beratungsstelle bietet ebenfalls fachliche Begleitung von Unternehmen zum Thema HIV/Aids am Arbeitsplatz.