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Auf was muss ich achten, bei der Nutzung von geschäftlichen Handy, Tablet, Laptop im Umgang mit privaten Aktivitäten (Social Media, Kosten usw.)?

Veröffentlicht am 01.11.2017
Auf was muss ich achten, bei der Nutzung von geschäftlichen Handy, Tablet, Laptop im Umgang mit privaten Aktivitäten (Social Media, Kosten usw.)?
Der Bewerbungscoach empfiehlt: In erster Linie müssen Sie klären, ob Sie das Handy, Tablet oder Laptop privat nutzen dürfen.
Falls es sich um ein reines Geschäftsgerät handelt, ist Ihnen die private Nutzung grundsätzlich untersagt. Doch oft werden Geschäftsgeräte auch zur Privaten Nutzung freigegeben. In diesem Fall dürfen Sie das Gerät auch privat brauchen und sollten vorgängig klären, wie es mit den Kosten aussieht. Im Normalfall haben die Firmen ein Flatrate-Abo in diesem Fall, kommen keine Kosten aus Sie zu. Für die Auslandnutzung treffen die meisten Arbeitgeber gesonderte Regeln und es werden keine Roaminggebühren übernommen, es sei denn, Sie nutzen das Gerät geschäftlich im Ausland oder haben ein spezielles Abkommen mit Ihrem Arbeitgeber. Falls Sie das Geschäftshandy auch privat nutzen dürfen, ist dies kein Freipass den ganzen Tag online in den Socialen Medien zu verbringen. Während der Arbeitszeit sollte die private Nutzung auf dem Minimum gehalten werden. Auch der Besuch von einschlägigen Seiten sollte auf den geschäftlichen Geräten vermieden werden, sei es während aber auch nach den Arbeitszeiten.

Autor: Peder Kerber von KERBER COACHING