Wer sich in der Schweiz bewirbt, stellt sich früher oder später die Frage: Soll ich mein Geburtsdatum beziehungsweise mein Alter im Lebenslauf angeben oder besser darauf verzichten?
Während viele internationale Bewerbungsratgeber empfehlen, das Alter aus Gründen des Diskriminierungsschutzes wegzulassen, sieht die Realität auf dem Schweizer Arbeitsmarkt etwas anders aus. Denn hier gehören Arbeitszeugnisse meist zum Standard einer vollständigen Bewerbung – und diese enthalten in der Regel bereits das Geburtsdatum.
In diesem Artikel erfahren Sie, ob die Altersangabe in der Schweiz Pflicht ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und worauf Personalverantwortliche heute tatsächlich achten.
Die kurze Antwort lautet: Nein.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wonach Bewerberinnen und Bewerber ihr Geburtsdatum oder ihr Alter im Lebenslauf oder Bewerbungsschreiben angeben müssen.
Sie entscheiden selbst, welche persönlichen Angaben Sie in Ihrem Lebenslauf aufführen. Dennoch gehört das Geburtsdatum in der Schweiz nach wie vor zu den klassischen Bestandteilen eines Lebenslaufs und wird von vielen Arbeitgebern als selbstverständlich angesehen.
Ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Ländern besteht darin, dass Arbeitszeugnisse in der Schweiz fast immer Bestandteil der Bewerbungsunterlagen sind.
Diese enthalten üblicherweise:
Das bedeutet: Selbst wenn Sie Ihr Geburtsdatum bewusst aus dem Lebenslauf entfernen, ist Ihr Alter für Personalverantwortliche häufig trotzdem ersichtlich.
Deshalb bringt das Weglassen der Altersangabe in der Schweiz oftmals deutlich weniger als beispielsweise in Deutschland, wo Arbeitszeugnisse häufig erst nach einer ersten Auswahl verlangt werden.
In vielen Situationen kann es sinnvoll sein, das Geburtsdatum weiterhin im Lebenslauf zu belassen.
Vorteile sind unter anderem:
Insbesondere bei Fach- und Führungskräften mit langjähriger Berufserfahrung wird das Alter häufig eher als Hinweis auf Erfahrung und Stabilität wahrgenommen.
Es gibt dennoch Situationen, in denen Sie bewusst auf die Altersangabe verzichten können.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
Spätestens wenn Arbeitszeugnisse nachgereicht werden, wird das Alter allerdings in den meisten Fällen ohnehin ersichtlich.
Idealerweise sollte das Alter keine Rolle spielen.
Unternehmen suchen Mitarbeitende, die fachlich und persönlich zur ausgeschriebenen Stelle passen. Entscheidend sind deshalb vor allem:
Gerade angesichts des Fachkräftemangels erkennen immer mehr Schweizer Unternehmen den Wert erfahrener Mitarbeitender.
Immer wieder berichten Stellensuchende über Benachteiligungen aufgrund ihres Alters. Gleichzeitig investieren viele Unternehmen bewusst in altersgemischte Teams und setzen auf Diversity sowie Chancengleichheit.
Ein umfassendes gesetzliches Verbot der Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren – wie es teilweise aus anderen Ländern bekannt ist – besteht in der Schweiz jedoch nicht.
Umso wichtiger ist es, dass Bewerber ihre Kompetenzen, ihre Motivation und ihren Mehrwert für das Unternehmen überzeugend darstellen.
Wer sich mit 50, 55 oder 60 Jahren bewirbt, sollte seine Erfahrung als Stärke präsentieren.
Besonders wichtig sind:
Personalverantwortliche interessieren sich gerade bei Fachkräftemangel zunehmend stärker für den Nutzen, den eine Person für das Unternehmen bringt, als für das Geburtsjahr.
Für die meisten Bewerbungen in der Schweiz spricht wenig dagegen, das Geburtsdatum weiterhin im Lebenslauf anzugeben.
Da Arbeitszeugnisse fast immer Bestandteil des Bewerbungsdossiers sind und dort das Geburtsdatum in der Regel ohnehin aufgeführt ist, entsteht durch das Weglassen im Lebenslauf häufig kein echter Vorteil.
Anders kann dies sein, wenn Unternehmen zunächst bewusst auf Arbeitszeugnisse verzichten oder ausschliesslich einen Lebenslauf verlangen. In solchen Fällen kann auf die Altersangabe verzichtet werden, damit die erste Beurteilung ausschliesslich anhand der Qualifikationen erfolgt.
Letztlich sollte die Entscheidung immer zur jeweiligen Bewerbungssituation passen.
Die Altersangabe ist in einer Bewerbung in der Schweiz freiwillig. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht.
Im Unterschied zu vielen anderen Ländern gehören in der Schweiz jedoch Arbeitszeugnisse fast immer zu einer vollständigen Bewerbung. Da diese üblicherweise das Geburtsdatum enthalten, kennen Personalverantwortliche das Alter häufig bereits beim ersten Blick ins Bewerbungsdossier.
Ob Sie Ihr Geburtsdatum im Lebenslauf aufführen oder nicht, ist deshalb meist von untergeordneter Bedeutung. Viel entscheidender sind Ihre Qualifikationen, Ihre Berufserfahrung, Ihre Motivation und die Frage, welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen bieten.
Nein. Die Angabe ist freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Weil es in der Schweiz weiterhin zum klassischen Aufbau eines Lebenslaufs gehört und in den beigelegten Arbeitszeugnissen meist ohnehin ersichtlich ist.
Ja. Qualifizierte Arbeitszeugnisse enthalten in der Regel den vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Nur bedingt. Da Arbeitszeugnisse meist bereits das Geburtsdatum enthalten, kennen Personalverantwortliche das Alter häufig trotzdem.
Entscheidend sind Qualifikation, Berufserfahrung, Motivation, Persönlichkeit, Lernbereitschaft und die Eignung für die ausgeschriebene Stelle – nicht das Alter allein.