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Sprechen Sie Zeugnis? –Zeugnissprache verstehen lernen

Veröffentlicht am 21.04.2023
Standortgespräche helfen, böse Überraschungen beim Arbeitszeugnis zu verhindern.
Auch ausserhalb der Schulzeit bleiben Zeugnisse dem Leben erhalten und können – vor allem im Falle des Arbeitszeugnisses – für einiges an Unsicherheiten sorgen: Was genau ist ein «gutes» Zeugnis und woran kann man dies erkennen?

von Emilia Sommerau, Redaktorin Commercial Publishing bei Somedia Promotion  AG

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, stets nach einem Arbeitszeugnis zu verlangen, welches über ihre jeweilige Leistung und das Verhalten innerhalb eines Unternehmens berichtet. Spätestens wenn die Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung ansteht, sollte ein Arbeitszeugnis angefordert werden, denn mit diesem Schreiben erhalten HR-Fachpersonen einen ersten Einblick über die eigene Person. 

Das Gesetz gibt vor, dass Arbeitszeugnisse «wohlwollend» formuliert werden müssen (Artikel 330a des Obligationenrechts OR), um die weitere Stellensuche nicht zu stören. Darin liegt auch meistens die Herausforderung, denn aufgrund der wohlwollenden Natur eines Zeugnisses weichen die HR-Fachpersonen auf die sogenannte «Zeugnissprache» aus. Mit dieser kann Kritik geäussert werden, ohne gegen Artikel 330a des OR zu verstossen. 

Welches positiv ist wirklich positiv?

«Frau Müller erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit» – ein Satz, welcher umgangssprachlich positiv wirkt, zeigt im Kontext von Arbeitszeugnissen ein ganz anderes Bild: Der vorherige Satz schildert eine lediglich durchschnittliche Arbeitsleistung. Ergänzt man den Satz hingegen mit Superlativen (zum Beispiel «Frau Müller erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit»), wird daraus ein tatsächlich positives Zeugnis. Der Unterschied liegt im Superlativ: Wenn ein Satz im Zeugnis in der Alltagssprache als «Übertreibung» angesehen werden kann, dann ist er erst wirklich positiv. Fehlen Superlative wie «immer zur vollsten» und «äusserst umfassend» im Zeugnis, dann kann man nicht von einer guten oder sehr guten Bewertung ausgehen.  
Wichtig zu erwähnen ist, dass nicht nur die eigene Leistung, sondern auch der Erfolg der Arbeit bewertet werden sollte. So kann ein Satz im Zeugnis zeigen, dass die zu bewertende Person zwar viel Engagement gezeigt, aber kaum etwas wirklich erreicht hat: «Herr Müller hat seine Aufgaben mit grossem Fleiss erledigt» würde so viel heissen wie: «Er hat sich zwar Mühe gegeben, aber viel erreicht hat er nicht». 

Ist schweigen wirklich Gold?

Das Sprichwort «Reden ist Silber, schweigen ist Gold» trifft vielleicht im Alltag zu aber beim Arbeitszeugnis hingegen ist Schweigen nichts anderes als Katzengold. Die folgenden Punkte sollten immer in einem Zeugnis vorkommen: Zusammenarbeit, Kommunikationsfähigkeit, Initiative, Belastbarkeit, Arbeitsweise, Auftreten und Verhalten sowie Führungsverhalten (bei Führungspositionen). Fehlen Bewertungen zu diesen Eigenschaften im Zeugnis kann man davon ausgehen, dass die HR-Fachperson kaum positive Aussagen dazu treffen kann. 

Fehlen Elemente im Zeugnis oder ist die bewertete Person unzufrieden mit dem Schreiben (weil es nicht der Wahrheit entspricht), sollte man sich immer zuerst an die Verfasserin oder den Verfasser wenden und höflich nachfragen. Da Zeugnissprache keine eindeutige Regeln kennt, sind Missverständnisse häufig und das Zeugnis ist anschliessend schnell angepasst. Grundsätzlich gilt, dass das Zeugnis so lange kritisiert und angepasst werden kann, bis es der Wahrheit entspricht. Um hier eine Diskussionsgrundlage zu schaffen wird empfohlen, wichtiges Feedback stets auch bei Mitarbeitergesprächen einzuholen und aufzuschreiben.

Bild: 123rf