von Riccarda Menghini Sutter, psychosoziale Beraterin und Geschäftsleiterin der Fachstelle Adebar
Bei einer Befragung von Arbeitnehmenden für den «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse gaben fast die Hälfte der Befragten an, nicht zu wissen, in welchem Umfang ihr Arbeitgeber Vaterschaftsurlaub gewährt. «Es muss zum Standard gehören», sagt Adrian Wüthrich, Präsident der Travail.Suisse, «dass der Bezug des Vaterschaftsurlaubs in den Betrieben eingeplant wird und dass die Mütter- und Väterberatungen über das Recht der Arbeitnehmenden informieren und Väter zum Bezug des Vaterschaftsurlaubs ermutigen.»
Die Berufstätigkeit ist und bleibt ein wichtiger Faktor im Leben. Es ist aber auch eine Realität, dass sich für Väter die Prioritäten weiter vom Beruf in Richtung Familie verschieben. Väter nehmen sich bei der Familiengründung häufiger vor, aktiv am Leben ihrer Familie teilzuhaben.
So ergab die Umfrage von Travail.Suisse deutlich, dass vor allem jüngere Arbeitnehmende mit der geltenden Regelung nicht zufrieden sind und sich eine Erweiterung des Vaterschaftsurlaubs wünschen.
Ist das Baby da, beginnt eine intensive Zeit des Hineinfindens in das Leben als Familie. Es ist nicht selten, dass Väter verunsichert sind, ob und wie sie eine sichere Bindung zu ihrem Nachwuchs aufbauen können. Insbesondere wenn sie erleben, wie intensiv die Beziehung zwischen Mutter und Kind ist.
Väter sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen, sie können von Anfang an eine aktive Rolle im Familienalltag einnehmen. Das gelingt, wenn sich die Väter so häufig wie möglich an der Betreuung und Pflege des Säuglings beteiligen. Dabei ist vor allem die körperliche Nähe zum Baby wichtig.
Der Vaterschaftsurlaub bietet hier eine gute Ausgangslage, um eine tragfähige Beziehung zum Nachwuchs aufzubauen und gleichzeitig die Partnerin in einer intensiven Lebensphase zu entlasten.
Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub beginnt am Tag der Geburt und endet, wenn 14 Taggelder bezogen sind, spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach der Geburt.
Anders als beim Mutterschaftsurlaub kann der Vaterschaftsurlaub am Stück oder tageweise bezogen werden. Wie beim Mutterschaftsurlaub beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das ergibt einen Höchstbetrag von 2744 Franken. Arbeitgeber können das gesetzliche Minimum erweitern.
Auch wenn der Vater nach dem Bezug des Vaterschaftsurlaubs wieder den ganzen Tag ausser Haus ist, kann er trotzdem weiterhin eine gute und sichere Beziehung zu seinem Kind aufbauen. Er kann das Baby abends baden und am Abendritual teilhaben.
Das väterliche Engagement wirkt sich besonders bindungswirksam aus, wenn Väter unsichere Situationen wie Unwohlsein oder Ängstlichkeit mit ihrem Nachwuchs bewältigen. Eine verlässliche und wiederkehrende Nähe hilft, die Bindung weiter zu vertiefen. Voraussetzung ist aber, dass die Mütter dies auch zulassen.
Gelingt es Paaren, dass ihr Kind mit Vater und Mutter eine enge Beziehung eingehen kann, ist dies ein Gewinn für die ganze Familie, fördert die frühkindliche Entwicklung und legt den Grundstein für krisenresistente Familien.
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