von Lisa Janisch, Geschäftsleiterin der Aids-Hilfe Graubünden
Eine Frau fand eine herausfordernde Stelle in Singapur. Das Arbeitsvisum wurde ihr jedoch verweigert. Ausländerinnen und Ausländer, die in Singapur eine Arbeit aufnehmen, sind verpflichtet einen HIV-Test durchzuführen. Ist dieser positiv, so wird keine Arbeitsbewilligung erteilt. Wenn das Land den HIV-Status nicht explizit verlangt, muss man ihn nicht offenlegen.
Gemäss Unaids, einer Unterorganisation der UNO, haben weltweit 48 Länder Einreise- und/oder Aufenthaltsbeschränkungen für Menschen mit HIV. 19 davon – darunter zum Beispiel Ägypten, Malaysia oder die Vereinigten Arabischen Emirate – verbieten HIV-positiven Personen aus dem Ausland Lang- und/oder Kurzaufenthalte und schieben sie ab, wenn sie im Land HIV-positiv getestet werden. Solche Einreise- und Aufenthaltsregelungen schränken die Bewegungsfreiheit ein und untergraben die HIV-Prävention.
Besondere Vorsicht ist bei Ländern geboten, die keine Angaben zur Einreise von Menschen mit HIV machen, wie beispielsweise Sri Lanka oder auch die Malediven. Aus diesen Ländern wurden bereits Menschen ausgewiesen, nachdem bekannt wurde, dass sie HIV-positiv sind.
Es ist darum empfehlenswert, sich bei der schweizerischen Botschaft im entsprechenden Land oder bei der Botschaft dieses Landes in der Schweiz über den aktuellsten Stand der Einreisebestimmungen zu informieren, bevor man seinen Lebensmittelpunkt in ein fremdes Land verlagern will. Eine ausführliche Liste der Einreisebestimmungen für die verschiedenen Staaten findet sich unter: www.hivtravel.org und www.aidsmap.com.
Wer im Ausland geschäftliche Termine wahrnimmt, bleibt in der Schweiz weiterhin grundversichert und profitiert in der Regel auch von seinen Zusatzversicherungen. In den meisten Ländern genügt die Grundversicherung für die Deckung der Heilungskosten. Je nach Land empfiehlt sich allenfalls eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei diesen Versicherungen üblicherweise keine Leistungen für bestehende Krankheiten erbracht werden, zum Beispiel HIV, die bei Versicherungsabschluss bereits bekannt waren.
Wer längere Zeit im Ausland leben möchte und seinen Wohnsitz dorthin verlegt, hat in der Regel keine Möglichkeit, in einer schweizerischen Krankenkasse zu bleiben. Eine Ausnahme besteht bei den EU/Efta-Staaten.
Menschen mit HIV verlieren mit einer Verlegung ihres Wohnsitzes die Zusatzversicherung und können diese bei einer allfälligen Rückkehr in die Schweiz kaum mehr oder nur unter Vorbehalt abschliessen. Deshalb sollten Menschen mit HIV bei befristeten Auslandaufenthalten den offiziellen Wohnsitz in der Schweiz behalten.
Auch lesbische, schwule, bisexuelle und intergeschlechtliche Menschen sowie Transmenschen können im Ausland besondere Herausforderungen erfahren. In einigen Ländern beeinträchtigen Gesetze und Einstellungen der Gesellschaft die Sicherheit erheblich. Der Rechtsschutz ist von Land zu Land verschieden. In vielen Ländern wird die gleichgeschlechtliche Partnerschaft/Ehe nicht rechtlich anerkannt. Mehr als siebzig Länder halten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen für ein Verbrechen, welches mitunter mit Gefängnis oder gar dem Tod bestraft wird.
Bild: Susanna Lüthi