Änderungskündigung, was passiert wenn ich diese nicht annehme? - suedostschweizjobs.ch
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Änderungskündigung, was passiert wenn ich diese nicht annehme?

Veröffentlicht am 27.01.2017
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Ein Änderungskündigung gibt es rechtlich gesehen nicht und daher gelten die üblichen Regelungen einer Kündigung. Wobei bei einer Änderungskündigung der Arbeitsvertrag gekündet wird und gleichzeitig eine Vorschlag bzw. ein neuer Arbeitsvertrag mit angepassten Bedingungen angeboten wird.
Der Arbeitnehmer  kann nun selber entscheiden, ob er mit den neuen Bedingungen einverstanden ist oder nicht. Falls er sich gegen die neuen Bedingungen bzw. gegen den neuen Arbeitsvertrag entscheidet, wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet.
Wichtig zu wissen ist, dass ein neuer Vertrag nicht zu einem neuen Arbeitsverhältnis führt. Gemäss OR hat der Arbeitnehmer verschiedene Ansprüche, die sich an Hand der Dienstjahre verändern, wie zum Beispiel die Kündigungsfrist, Lohnfortzahlungen oder auch die Sperrfristen. Vertragsanpassungen während der Anstellung haben somit keinen Einfluss auf die Anzahl der Dienstjahre. Die Dienstjahre sind nicht vom Arbeitsvertrag abhängig, sondern entsprechen der effektiven Dauer des Anstellungsverhältnisses. Falls Ihnen eine Änderungskündigung unterbreitet wird und Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, sollte beachtet werden, dass bei schwieriger Arbeitsmarktlage das neue Angebote sinnvollerweise angenommen werden sollte. Es ist deutlich einfacher, im ungekündeten Arbeitsverhältnis eine neue Anstellung zu suchen. Zudem haben Sie dann auch keinen Druck, sofort eine neue Stelle anzunehmen.

Autor: Peder Kerber von Kerber Coaching.