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Gute Sozialversicherungen und adäquate Altersvorsorge auch für Freelancer

Veröffentlicht am 31.10.2016
Sozialversicherungen - Altersvorsorge für Freelancer - suedostschweizjobs.ch 1
Wer als Freelancer seine Sozialleistungen nicht analog den Vorgaben der Beruflichen Vorsorge (BVG) abrechnet, muss gegenüber einem Festangestellten mit Nachteilen rechnen. Entsprechende Vorkehrungen sichern jedoch den Lohn u. a. auch bei Krankheit und Arbeitslosigkeit und garantieren bei Pensionierung eine Rente, die dem bisherigen Lohn entspricht. 
von Miklós Gosztonyi

Als Angestellter oder als Angestellte ist es üblich, den Lohn auch während der Ferien, bei krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz, bei einem Unfall oder auch bei Arbeitslosigkeit zu erhalten. Ebenso erhalten Angestellte bei der Pensionierung eine Rente, die dem vorherigen Lohn entspricht. Freelancer jedoch sind in den obgenannten Fällen nicht mehr automatisch abgesichert beziehungsweise versichert. Die einzige obligatorische Sozialversicherung für selbstständig Erwerbende ist die AHV.
                                                                                             
Zwei Möglichkeiten für Abrechnung
Der Auftrag- oder Arbeitgeber eines Freelancers ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Sozialversicherungen abzurechnen. Wenn ein Einzelunternehmer nicht selber mit der AHV abrechnen darf, muss dies der Arbeitgeber für ihn tun, d.h. den Lohn mit allen Sozialabzügen  bezahlen. Sehr oft wollen dies die Auftraggeber der Freelancer aber nicht machen. Gründe dafür sind beispielsweise Personalstopps, befristete Tätigkeiten, zu viel Bürokratie mit Arbeitsbewilligung, Sozialversicherungen oder Quellensteuer. In diesen Fällen haben Freelancer zwei Möglichkeiten: Erstens können sie eine eigene GmbH/AG gründen oder zweitens, sie lassen ihre Lohnabrechnung über eine Payrolling-Firma erstellen. Diese rechnet die Sozialversicherungen für den Freelancer ab und stellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Payrolling-Firmen sind immer im Besitz der PersonalverleihLizenz des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco. Seit Frühling 2016 ist der GAV-Personalverleih definitiv in Kraft und alle Personalverleih-Firmen müssen die Einhaltung gewährleisten. Dieser beinhaltet u. a. die BVG-Abrechnung ab dem 1. Arbeitstag.
 
Den Lohn maximal versichern
Zurück zum Hauptthema: Freelancer mit guter Sozialversicherung! Freelancer möchten nämlich dieselbe Altersvorsorgeversicherung haben wie die fest angestellten Berufskollegen. Das heisst, sie wollen hinsichtlich der beruflichen Vorsorge (BVG) für den gesamten Lohn eine Rentenversicherung haben. Aber Vorsicht, nicht überall wird dies so gehandhabt. Auch wenn der GAV-Personalverleih eine BVG-Abrechnung vorschreibt, kann es sein, dass die Payrolling-Firma dies nicht generell für den gesamten Bruttolohn umsetzt. Per Gesetz muss die BVG nur bis zu einem Jahresbruttolohn von 84 600 Franken abgerechnet werden. Was darüber hinausgeht, ist freiwillig. Nicht alle Payrolling-Firmen haben ihre BVG-Versicherung so strukturiert, dass sie den Jahreslohn über dieses Minimum hinaus versichern. Payrolling-Firmen, die Freelancer im Stundenlohn abrechnen, ziehen die BVG in der Regel lediglich bis zum maximalen BVG-pflichtigen Bruttostundenlohn von 38.65 Franken ab. D. h., wenn der Freelancer einen höheren Bruttostundenlohn hat, ist der Betrag, der über diese Grenze hinausgeht, nicht BVG-versichert und die Rente entspricht nicht dem Lohn. Bei der Wahl der Payrolling-Firma ist darauf zu achten, dass die BVG auf dem gesamten Bruttostundenlohn abgerechnet wird. Viele Freelancer glauben nämlich, als Freelancer mehr Geld zu verdienen, da viel weniger Sozialversicherung vom Bruttolohn abgezogen werden. Sie bedenken dabei jedoch nicht, dass sie Risiken privat abdecken müssen, wenn sie gleich versichert sein wollen wie ein Angestellter. Dies ist meist nur zu höheren Konditionen, d. h. zu höheren Prämien respektive zu höheren Kosten, möglich. Weiter gilt es zu bedenken, dass Freelancer ohne private Vorsorge keine ihrem Einkommen adäquate Rente haben werden. Weitere Auskünfte zum Thema erteilt der Autor.
 
Miklós Gosztonyi ist Geschäftsführer Swissjobmatching GmbH an der Tittwiesenstrasse 29 in Chur.
Telefon 081 250 28 32, www.swissjobmatching.ch