Die Tätigkeit umfasst die Pflege überwachungspflichtigen, monitorisierten Patientinnen und Patienten, die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften. Vorausgesetzt werden ein Abschluss als diplomierte Pflegefachperson sowie Erfahrung in der Neurologie und die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung zur Überwachungspflege.
(KI generierte Zusammenfassung)
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