Sie führen Einzel- und Gruppenbehandlungen mit Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung durch und übernehmen die motorisch-funktionelle Behandlung sowie die Hilfsmittelberatung. Vorausgesetzt werden ein anerkannter Abschluss, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie Kenntnisse in der Behandlung bei Schluckproblematik.
(KI generierte Zusammenfassung)
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