Die Tätigkeit umfasst rechtliche Abklärungen in Zivil-, Straf-, Erb- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, die Unterstützung bei der Prozessleitung sowie die Protokollführung in Gerichtsverhandlungen und bei Beweiserhebungen. Zudem werden Entwürfe für Entscheide, Urteile, Beschlüsse und Verfügungen verfasst, wofür ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften vorausgesetzt wird.
(KI generierte Zusammenfassung)
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