Ihre Aufgaben: Selbständiges Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen gemäss Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beratung, Begleitung und Vertretung von Menschen in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen einschliesslich der Einkommens- und Vermögensverwaltung Beratung und Begleitung von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsfragen Förderung einer möglichst selbstbestimmten Lebensgestaltung unter Einbezug des sozialen Umfeldes Enge Zusammenarbeit mit Behörden, Fachstellen, Institutionen und weiteren Bezugspersonen Verfassen von Berichten, Anträgen und Stellungnahmen zuhanden der zuständigen Behörden
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