Die Tätigkeit umfasst die Mitarbeit bei der Überwachung, Instandhaltung, Erneuerung und Erweiterung von Kraftwerksanlagen sowie die selbständige Anlagenüberwachung im Pikettdienst. Voraussetzung ist eine fachspezifische Ausbildung gemäß Art. 13 NIV sowie die Bereitschaft zur Rufbereitschaft.
(KI generierte Zusammenfassung)
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