Was passiert mit meinen digitalen Unterlagen bei einer Online-Bewerbung nach dem Bewerbungsprozess? - suedostschweizjobs.ch
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Was passiert mit meinen digitalen Unterlagen bei einer Online-Bewerbung nach dem Bewerbungsprozess?

Veröffentlicht am 05.08.2016
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: In erster Linie kommt es darauf an, ob Sie eine Zusage oder Absage erhalten haben. Bei einem positiven Entscheid, darf die Personalabteilung Ihre Bewerbungsunterlagen in Ihrem Personaldossier ablegen bzw. speichern.
Die Daten des Personaldossiers dürfen nur durch die Personalabteilung/-verantwortlichen bearbeitet und nur an jene Stellen gelangen, die daran ein berechtigtes, auf den Arbeitsplatz bezogenes, Interesse haben. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen vom Unternehmen nur noch Daten behalten werden, welche aus gesetzlicher Pflicht aufbewahrt werden müssen. Die Bewerbungsunterlagen gehören nicht zu diesen Daten und müssen daher gelöscht bzw. vernichtet werden. Falls Sie die Stelle nicht erhalten haben und das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, müssen alle Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber/innen zurückgegeben oder im Fall einer Online-Bewerbung gelöscht werden. Es müssen alle Ausdrücke wie auch die weitergeleiteten Mails, zum Beispiel an den Fachverantwortlichen, vernichtet und gelöscht werden. Zurückhalten darf der Arbeitgeber nur die Unterlagen welche ihm gehören, wie das Bewerbungsschreiben, Personal-Fragebogen, Gutachten, Referenzauskünfte und gesundheitliche Daten. All diese Unterlagen müssen nach eine Absage vom Personalverantwortlichen vernichtet werden. Nur mit der Zustimmung der Bewerbenden dürfen Unterlagen für eine bestimmte, im Voraus festgelegte, Dauer aufbewahrt werden, wenn anzunehmen ist, dass diese demnächst wieder gebraucht werden.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING