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Habe ich jedes Jahr Anspruch auf eine Lohnerhöhung?

Veröffentlicht am 02.12.2015
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Ist der Arbeitgeber einem GAV unterstellt, muss er sich an diese darin festgelegten Mindestlöhne halten.
Vielfach werden die Tarife von den Arbeitgebervertreten und den Gewerkschaften (Arbeitnehmervertreter) ausgehandelt. Ansonsten regelt das Gesetzt kein Anspruch auf eine Lohnerhöhung, auch nicht den Teuerungsausgleich. Bei grösseren Unternehmen gibt es vielfach ein Mitarbeiterreglement in welchem zum Teil Lohnstufen/-tabellen den Lohnrahmen regeln. Möchten Sie eine Lohnerhöhung, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Bereiten Sie sich gut auf das Qualifikationsgespräch vor um mit treffenden Argumenten eine Lohnerhöhung zu verhandeln.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING