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Gebe ich meine Referenzauskünfte im Bewerbungsdossier bekannt?

Veröffentlicht am 27.11.2015
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Nein. Eine Referenzauskunft soll den gewonnen Eindruck von Ihnen, seitens des künftigen Arbeitgebers bestätigen, verstärken oder wiederlegen. Eine Referenzperson anzufragen, ohne einen persönlichen Eindruck von der Person gewonnen zu haben, macht wenig Sinn.
Die Referenzauskunft soll durch den potenziellen Arbeitgeber nach dem ersten oder zweiten Vorstellungsgespräch eingeholt werden und falls negative Punkte über Sie zum Vorschein kommen, zwingend mit Ihnen besprochen werden. Entsprechend kann der potenzielle Arbeitgeber zu gegeben Zeitpunkt die Kontaktdaten bei Ihnen erfragen und Sie entsprechend die Referenzperson kurz informieren. Allgemein gilt, Referenzpersonen von Ihnen müssen vorgängig gefragt werden, ob sie eine Auskunft über Sie als Arbeitnehmer erteilen möchten oder nicht. Als Ausnahme kann die Angabe der Kontaktdaten einer Referenzperson im Bewerbungsdossier dann sinnvoll sein, wenn die Person direkten Zusammenhang mit der offenen Stelle und dem potenziellen Arbeitgeber steht. Dies kann Ihre Bewerbung positiv aufwerten und zu sogenanntem „Vitamin B“ verhelfen.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING