Das Vorstellungsgespräch aus Sicht des Arbeitgebers (Teil 5) - suedostschweizjobs.ch
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Das Vorstellungsgespräch aus Sicht des Arbeitgebers (Teil 5)

Veröffentlicht am 03.03.2017
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Entscheidung und Einstellung  
Allenfalls wird für die definitive Entscheidung ein 3. Vorstellungsgespräch benötigt oder es wird noch ein Probe Arbeitstag zum gegenseitig vertieften Einblick vereinbart. Sobald die Entscheidung gefallen ist wird der Arbeitsvertrag erstellt und dieser gegenseitig unterzeichnet.
 
Die Nachbereitung
In der positiven Nachbereitung wird eine Personalakte (physisch oder online) angelegt, wo Bewerbung, Arbeitsvertrag und Personalinformationen wie Kontoverbindung oder bereits beantragter Urlaub ihren Platz finden. Der Bewerber muss sozialversicherungspflichtig angemeldet werden und die Einarbeitung muss koordiniert werden. Alle noch offenen Bewerbungen müssen mit Begründung abgesagt werden.