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Darf die Firma Referenzauskünfte ohne meine Einwilligung einholen?

Veröffentlicht am 05.11.2015
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Der Bewerbungscoach empfiehlt: Nein, Referenzauskünfte dürfen nur mit Einwilligung des Bewerbers eingeholt werden.
Der zukünftige Arbeitgeber muss sich an den Datenschutz halten und darf nicht einfach beim jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeber anfragen ohne dass Sie ihm dies erlaubt haben. Der Datenschutz wirkt sich nicht nur auf die Frage aus, ob eine Referenzauskunft eingeholt werden darf, sondern auch welche Referenzauskünfte der Personalverantwortliche einholen darf. Das heisst, die Auskunft muss mit der Beschäftigung und allenfalls der Arbeitsqualität des Bewerbers zu tun haben. Auch bei der Referenzauskunft steht der Datenschutz des Mitarbeiters im Vordergrund, es dürfen eine unzulässigen Fragen gestellt werden. Aber Achtung, falls Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen Referenzpersonen erwähnt haben und nicht explizit schreiben, dass diese nur mit Ihrer Einwilligung angefragt werden dürfen, darf der Bewerbungsempfänger ohne Rückfrage Referenzauskünfte bei den genannten Personen einholen.

Autor: Peder Kerber, KERBER COACHING

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